Neue Konfliktregeln für alte Doppelmeldungen
Um "Alte Doppelmeldungen" zu lösen, wurde vom Beirat der AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH folgende Regelung beschlossen:
Phase I
- Die AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH unterrichtet beide Parteien nochmals vom Vorliegen einer Doppelmeldung. Beiden Parteien wird eine Frist von 90 Tagen gewährt, um diese Meldung, titelbezogen, nochmals zu bestätigen oder zurückzuziehen.
- Erfolgt von einer Partei eine Bestätigung und die andere Partei zieht den Anspruch zurück, ist die Doppelmeldung gelöst.
- Ziehen beide Parteien zurück, werden die auf das doppelt gemeldete Werk bisher blockierten Gelder aufgelöst und den Rückstellungen zugeführt.
- Sollte sich eine Partei nicht melden, wird dieses
wie eine Rücknahme behandelt.
Phase II
Sollten beide Parteien ihren Anspruch nochmals bestätigen, werden sie aufgefordert innerhalb von 60 Tagen ihren Anspruch mittels Vorlage von schriftlichen Unterlagen glaubhaft zu machen.
Phase III
- Liegen nach Ablauf dieser 60-tägigen Frist von einer Partei Unterlagen
vor, welche den Anspruch glaubhaft erscheinen lassen und haben die übrigen Beteiligten auf die Aufforderung nicht reagiert, so teilt die AGICOA
Urheberrechtsschutz GmbH diesen bzw. deren Verwertungsgesellschaften mit,
dass sie die Doppelmeldungen auflösen wird, falls die ausgebliebenen Unterlagen nicht innerhalb von weiteren 30 Tagen nachgereicht werden.
- Verstreicht auch diese Frist ohne Vorlage irgendwelcher Unterlagen, so löst die AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH die Doppelmeldungen auf und bezahlt den blockierten Betrag mit befreiender Wirkung an jene Partei, die reagiert und ihren Anspruch glaubhaft gemacht hat.
Phase IV
Werden innerhalb der 60 Tagesfrist (Phase III/2) von mehr als einer beteiligten Partei schriftliche Unterlagen eingereicht, so entscheidet die AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH nicht über den Rechtsanspruch, sondern teilt die erfolgte Reaktion den beteiligten Parteien mit und fordert sie auf, den Konflikt direkt unter sich zu lösen.
